Die Alarmvorrichtung und das Notrufsystem

Die Alarmvorrichtung und das Notrufsystem

DIE ALARMVORRICHTUNG UND DAS NOTRUFSYSTEM

Die Fahrkörbe müssen über ein in beide Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen, das eine ständige Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst ermöglicht.

Die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG legt unter Punkt 4.5 folgende Regelung fest:

  1. Das Alarmsystem muss die Kommunikation zwischen den im Fahrstuhl gefangenen Benutzern und dem Notdienst solange garantieren, bis das Ende des Alarms eingetreten ist.

  2. Die Alarmvorrichtung muss dem Notdienst angeben, ob der Alarm behoben wurde und dass keine Benutzer mehr darin gefangen sind.

  3. Das Alarmsystem muss auch im Fall des Ausfalls der Stromversorgung wirksam sein. Wird ein Notversorgungssystem mit aufladbaren Batterien eingesetzt, muss die Alarmvorrichtung den Notdienst informieren, wenn die Ladung für weniger als eine Betriebsstunde reicht.

  4. Im Fahrkorb der Kabine muss ein sichtbares und hörbares Signal vorhanden sein, das die Fahrgäste darüber informiert, dass der Alarm aktiviert ist.

  5. Um Fehlalarme zu vermeiden, muss die Vorrichtung über eine Filterfunktion verfügen, die das Alarmsignal unwirksam macht, wenn dieses versandt wird, wenn der Fahrkorb sich mit offenen Türen im Entriegelungsbereich befindet oder auf der Etage ankommt und die Türen kurz vor dem Öffnen stehen. Die Aktivierung oder Deaktivierung dieser Funktion darf ausschließlich über den Notdienst erfolgen. Während des Kundendienstes oder einer Reparatur darf das Alarmsignal zum Schutz von Servicetechnikern und Wartungspersonal nicht gefiltert werden. Die Sicherheitsvorkehrungen und die Alarmvorrichtung, müssen auch während eines Kundendienstes oder Reparaturarbeiten Ihren Zweck erfüllen.
    Das Alarmsignal und die Möglichkeit der Kommunikation müssen überall dort installiert werden, wo die Möglichkeit besteht eingeschlossen zu werden. Neben der Alarmvorrichtung im Fahrkorb, also der Aufzugskabine, befindet sich noch eine Alarmvorrichtung mit Notrufsystem auf dem Fahrkorbdach und auf dem Fahrschachtboden.

  6. Die Alarmvorrichtung muss den Aufzug, von dem das Alarmsignal kommt, eindeutig identifizieren können. Nach der Aktivierung der Alarmvorrichtung darf der eingeschlossene Fahrgast keine weiteren Handlungen vornehmen und die Kommunikation in beide Richtungen darf nicht unterbrochen werden.

  7. Die Alarmvorrichtung muss in der Lage sein, Alarminformationen und das Notrufsignal auch an ein alternatives Empfangssystem ausgeben zu können.
    Im Abstand von drei Tagen wird ein Alarmzustand simuliert. Bei diesem Probealarm wird die gesamte Alarmvorrichtung getestet.

  8. Die Alarmvorrichtung muss an für Fahrgäste nicht zugänglichen Stellen installiert sein und seine Betriebsparameter müssen durch Zugangscodes und anderen geeigneten Mitteln geschützt werden.

Eine moderne Alarmvorrichtung besteht in der Regel aus einer Schnittstelle mit dem Benutzer, einer Steuereinheit mit einer Platine und der Signalübertragung mit den elektrischen Verkabelungen. Die Benutzerschnittstelle wird in der Aufzugskabine untergebracht und besteht aus einer Sprechvorrichtung und Hörvorrichtung und ist im Allgemeinen im Tastenfeld eingebaut.

Ein Alarmknopf signalisiert mit einem akustischen Signal, dass der Alarm ausgelöst wurde. Ein grünes Symbol signalisiert mit einem anderen akustischem Signal, dass der Alarm registriert wurde. Für die Benutzerschnittstellen für Servicetechniker bzw. Aufzugstechniker, die sich im Schacht und auf dem Dach des Aufzugs bzw. Fahrstuhls befinden, gibt es lediglich eine Alarmtaste. Ansonsten ist die Benutzerschnittstelle gleich aufgebaut.

Die Steuereinheit wird in der Nähe der Telefonleitung befestigt. Bei Steuereinheiten mit mobilem Telefon spielt das keine Rolle mehr. Wichtig ist nur, dass die Stelle nur für autorisiertes Personal zugänglich ist.
Die Steuereinheit ist in einem robusten Kunststoffgehäuse oder Metallgehäuse verbaut. Die eingegebenen Daten müssen durch Zugangscodes geschützt werden. Die Notversorgung der Alarmvorrichtung besteht aus einem Batterieladegerät und den aufladbaren Batterien. Bei einem Stromausfall muss die Hauptversorgung mindestens eine Stunde funktionieren.

Die bereits oben angesprochene Steuereinheit mit mobiler Telefonübertragung ermöglicht die Herstellung einer sehr kostengünstigen Alternative zum Festnetzanschluss. Die Übertragung erfolgt über GSM und muss die absolute Verfügbarkeit garantieren.

Diesen technologischen Fortschritt nutzen bereits Heute sehr viele Notdienste. Der Notdienst gehört zur Sicherheitsrichtlinie der Aufzugsrichtlinie und wird als Organisation definiert, die damit beauftragt wird, Aufzugsnotrufe zu empfangen und die in den Aufzügen eingeschlossenen Personen so schnell wie möglich zu bergen.

Der Notdienst kann Teil eines Wartungsunternehmens für Aufzüge oder unabhängig tätig sein. Unter normalen Bedingungen sieht die Aufzugsrichtlinie vor, dass spätestens nach 60 Minuten die Bergung der eingeschlossenen Passagiere erfolgt. Mit im Aufzug eingeschlossenen Personen soll spätestens 5 Minuten nach dem Notruf Kontakt aufgenommen werden.

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