FÜR DIE KABINENTÜR GELTEN FOLGENDE REGELN:
1. Fahrkörbe von Aufzügen müssen mit
- vollflächigen Kabinenwänden
- geschlossenen Kabinenböden
- komplett geschlossenen Kabinendecken
- und vollflächigen Kabinentüren eingebaut werden.
2. Die Fahrkorbtüren der Aufzüge und Fahrstühle müssen so geplant und eingebaut werden, dass außer bei der Nachstellbewegung der Aufzugsfahrkorb
- keine Bewegung ausführt, wenn...