DIE ALARMVORRICHTUNG UND DAS NOTRUFSYSTEM
Die Fahrkörbe müssen über ein in beide Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen, das eine ständige Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst ermöglicht.
Die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG legt unter Punkt 4.5 folgende Regelung fest:
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Das Alarmsystem muss die Kommunikation zwischen den im Fahrstuhl gefangenen Benutzern und dem Notdienst solange garantieren, bis...