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Die Alarmvorrichtung und das Notrufsystem

DIE ALARMVORRICHTUNG UND DAS NOTRUFSYSTEM

Die Fahrkörbe müssen über ein in beide Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen, das eine ständige Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst ermöglicht.

Die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG legt unter Punkt 4.5 folgende Regelung fest:

  1. Das Alarmsystem muss die Kommunikation zwischen den im Fahrstuhl gefangenen Benutzern und dem Notdienst solange garantieren, bis...

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