Der Geschwindigkeitsbegrenzer

Der Geschwindigkeitsbegrenzer

Der Geschwindigkeitsbegrenzer fällt im weitesten Sinne unter die Kategorie der Regeleinrichtungen. Eine Regeleinrichtung ist ein geschlossener Mechanismus, der, wenn er durch eine Fehlerbedingung automatisch aktiviert wird, auf den Betriebsparametern einer Maschine eingreift.

Im Kontext des Aufzugs ist der Geschwindigkeitsbegrenzer eine Sicherheitsvorrichtung, die verwendet wird, um eine Überdrehzahlbedingung zu erfassen und zu blockieren. Eine Situation, in der der Fahrkorb, aus einem beliebigen Grund, über einer bestimmten zuvor festgelegten Geschwindigkeit fährt.
Im Wesentlichen besteht der Geschwindigkeitsbegrenzer aus zwei Seilscheiben geringen Durchmessers, die durch eine Metallschnur miteinander verbunden sind. Eine Seite der Schnur wiederum ist unterbrochen und die beiden Enden sind mit der Fangvorrichtung unter dem Fahrkorb des Aufzugs verbunden.
Der Geschwindigkeitsbegrenzer befindet sich seitlich am Fahrkorb, um diesen während der Fahrt nicht zu behindern. Die obere Seilscheibe ist das Herz des Systems, da an dieser die Sensorvorrichtung befestigt ist, die die Gefahrensituation erkennt. Dieses Element wird aktiviert, wenn die sich während der Rotation der Scheibe entwickelnde Zentrifugalkraft einen bestimmten Grenzwert überschreitet. Die Zentrifugalkraft wird erzeugt, da die Sensorvorrichtung eine Bahn auf einem quadratisch geformten Profil mit abgerundeten Kanten verfolgt, das fest mit der Scheibe verbunden ist. Auf diese Weise wird die Rotation der Scheibe in die charakteristische lineare Bewegung umgewandelt. Daher auch der Spitzname "Saltrello", der im Aufzugssektor oft verwendet wird.

Nun geschehen, wenn die durch die Rotation erzeugte Kraft im Anschluss an eine Erhöhung der Fahrkorbgeschwindigkeit einen bestimmten Wert überschreitet, zwei sehr wichtige Dinge:

  1. Der Saltrello greift auf Grund des größeren linearen Ausschlags mechanisch in die Scheibe des Geschwindigkeitsbegrenzers ein und blockiert diesen.
  2. Damit wird ein elektrischer Sicherheitskontakt mit manueller Rückstellung betätigt, der indem er den Steuerstrom ausschaltet, auch die Versorgung der Hebemaschine unterbricht.

Punkt 1 hat die Konsequenz, dass die Seilscheibe und das Seil blockieren, während der Fahrkorb des Aufzugs noch fährt. Die sich daraus ergebene Zugkraft wird über das Seil an die Fangvorrichtung des Aufzugs übertragen. Für die benötigte Zugkraft gibt es genormte Grenzwerte.

Es gibt zwei Verfahrensweisen für den Geschwindigkeitsbegrenzer, um im Fall einer Überdrehzahl des Fahrkorbs den Aufzug zu stoppen.

  1. Die Spannungsversorgung der Hebemaschine wird elektrisch unterbrochen.
  2. Die Fangvorrichtung beim Aufzug blockiert mechanisch den Fahrkorb.

Die Halterung der unteren Seilscheibe ist in der Regel an einer der beiden Führungsschienen befestigt. Die unter Seilscheibe wird beim Aufzug auch Spannscheibe genannt, weil sie über ein mit der Halterung verbundenes Gewicht die korrekte Spannung des Seils des Geschwindigkeitsbegrenzers sichert. Die Normen EN 81-1/2 geben vor, dass der Bruch oder das Lösen des Seils des Geschwindigkeitsbegrenzers den unmittelbaren Maschinenstillstand herbeiführen muss.
Zu diesem Zweck ist die Spannscheibe mit einem elektrischen Sicherheitskontakt ausgestattet. Dieser muss eingreifen, wenn die Fahrkorbgeschwindigkeit beim Aufzug 115% der Nenngeschwindigkeit überschreitet.

Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist ein Sicherheitsbauteil und daher muss der Hersteller es vor seiner Markteinführung einer Überprüfung nach Fo4 der Normen EN 81-1/1 unterziehen. Bei positivem Ergebnis wird die Überprüfungsbescheinigung für den Produkttyp ausgestellt. Sie wird mit dem CE-Zeichen versehen und bleibt permanent bei der Vorrichtung.
Der Geschwindigkeitsbegrenzer vom Aufzug muss für die Inspektion bei der Aufzugswartung gut zugänglich sein. Nach der Aufzugsrichtlinie müssen die Sicherheitsvorrichtungen beim Aufzug halbjährlich inspiziert werden.
Während einer solchen Aufzugsinspektion muss es möglich sein, das Eingreifen der Fangvorrichtung beim Aufzug bei einer geringeren Geschwindigkeit als im Normalbetrieb auszulösen. Daher ist die Seilscheibe des Geschwindigkeitsbegrenzers in der Regel mit einer zweiten Rille ausgestattet, der "Prüfrille". Die Prüfrille hat einen geringeren Durchmesser als die Hauptrille, dadurch wird das Seil in der Prüfrille anders übersetzt.

Bei der Aufzugswartung wird die Prüfrille vom Aufzugsmonteur verwendet. Damit die Sensorvorrichtung des Geschwindigkeitsbegrenzers nicht manipuliert werden kann, muss sie vom Hersteller angemessen versiegelt werden.

Bei elektrischen Seilaufzug wirkt der Geschwindigkeitsbegrenzer bei der Fahrt nach oben. In diesem Fall muss der Geschwindigkeitsbegrenzer eingreifen, wenn die Nenngeschwindigkeit um einen Wert von 10 % überschritten wird.

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