Die Kabinentür und die Stellvorrichtung

Die Kabinentür und die Stellvorrichtung

FÜR DIE KABINENTÜR GELTEN FOLGENDE REGELN:

1. Fahrkörbe von Aufzügen müssen mit

  • vollflächigen Kabinenwänden
  • geschlossenen Kabinenböden
  • komplett geschlossenen Kabinendecken
  • und vollflächigen Kabinentüren eingebaut werden.

2. Die Fahrkorbtüren der Aufzüge und Fahrstühle müssen so geplant und eingebaut werden, dass außer bei der Nachstellbewegung der Aufzugsfahrkorb

  •  keine Bewegung ausführt, wenn die Kabinentür nicht geschlossen ist oder
  • im Fall des Öffnens der Kabinentür anhält.

3. Die Fahrkorbtür der Aufzugskabine muss auch geschlossen bleiben,

  • wenn der Aufzug zwischen zwei Etagen stecken bleibt und die Gefahr besteht, dass man in den Schacht fallen könnte.
  • wenn kein Aufzugsschacht vorhanden ist.

Bei mechanisch bewegten Fahrkorbtüren und/oder Fahrschachttüren, muss eine Vorrichtung ein Einklemmen beim Öffnen oder Schließen der Fahrkorbtür bzw. der Fahrschachttür verhindern.

DIE STELLVORRICHTUNG BEIM AUFZUG

Die Stellvorrichtung bei Aufzügen ist eine elektromagnetische Vorrichtung, die die Drehbewegung eines Elektromotors in horizontale Bewegung der Flügel umwandelt. (Ein Flügel ist ein Schiebelement einer Fahrkorbtür).

Die Stellvorrichtung enthält in ihrer einfachsten Form eine Sensorvorrichtung, die in der Lage ist, die Kraft zu begrenzen, die durch die Bewegung der Flügel entsteht.

Der elektrische Sicherheitskontakt kontrolliert die Schließposition der Tür. Neben dem Sicherheitskontakt verhindern noch zwei Schalter das Einklemmen der Fahrgäste, die sich in der Bahn einer sich schließenden Tür befinden. Diese beiden Schalter unterbrechen die Drehung des Motors, der die Öffnungsposition und die Schließposition der Flügel der Fahrkorbtür antreibt.

Moderne Stellvorrichtungen sind linearen Typs. Die Drehbewegung des Motors wird über einen Zahnriemen direkt auf die Flügel der Kabinentür übertragen.

Ein sehr einfacher Aufbau, der

  •  das Gewicht moderner Stellvorrichtungen reduziert,
  • die Aufzugswartung vereinfacht,
  • die Materialkosten reduziert und
  • die Kosten für die Montage und Instandhaltung minimiert.

Der Motor der Stellvorrichtung kann von einer Vorrichtung mit variabler Frequenz und Spannung betätigt und gesteuert werden.

DER KOPPLUNGSMECHANISMUS IN DER STELLVORRICHTUNG

Der Kopplungsmechanismus ist in der Stellvorrichtung installiert und dient dazu, die Fahrschachttür zu entriegeln und sie zusammen mit der Fahrkorbtür während der Vorgänge beim Öffnen und Schließen der Türen mitzunehmen.

DIE FLÜGELELEMENTE DER FAHRKORBTÜR

Die einzelnen Flügel der Fahrkorbtür müssen aus robustem Blech gefertigt werden. Die Flügel können lackiert oder verkleidet werden. Die einzelnen Flügel haben oben eine Befestigung, um an den Schlitten der Stellvorrichtung befestigt zu werden, an der sie beim Öffnen und Schließen der Kabinentür mitgenommen werden. Gleitleisten am Fuß der Flügel rasten in die Längsnuten der Schwelle ein.

DIE SCHWELLE DER FAHRKORBTÜR

Die Schwelle besteht in der Regel aus Aluminium. Bei Lastenaufzügen verwendet man für die Schwelle robuste Eisenprofile, innerhalb derer die Gleitleisten der Flügel laufen.
Die Schwelle wird in beiden Fällen mittels eines robusten U-förmigen Metallprofils auf dem Boden befestigt, welches sie umschließt. Um ein behindertengerechtes Einsteigen und Aussteigen in den Fahrkorb zu gewähleisten, muss dieser ebenerdig montiert werden.

PLANUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR EINE KABINENTÜR

  1. Der Fahrkorb des Aufzugs und die Aufzugstür müssen über eine sehr hohe mechanische Festigkeit verfügen. Eine Aufzugstür muss auf einer Fläche von 5 Quadratzentimetern einer senkrecht einwirkenden Kraft von 300 N (30 kg) standhalten, ohne bleibende Verformungen aufzuweisen. Elastische Verformungen dürfen nicht größer als 15 mm sein. Die Flügel der Türen können dabei auch aus Glas sein.
  2. Bei neuen Aufzügen darf ein Spiel zwischen den Bauteilen der Kabinenauskleidung und der Türen nicht größer als 6 mm sein. Bei älteren Aufzügen endet die Toleranz bei 10 mm.
  3. Ist die Sicherheit gefährdet, muss die Fahrkorbtür durch mehrere elektrische Sicherheitskontakte in der Lage sein die Bewegung des Fahrkorbs zu unterbinden. Jede Fahrkorbtür muss mit einer elektrischen Sicherheitsvorrichtung für die Schließkontrolle ausgestattet sein.
  4. Die Schachttür muss mit einer mechanischen Verriegelungsvorrichtung ausgestattet sein. Wenn eine Lücke zwischen der Schachttürschwelle und dem Fahrkorb von mehr als 15 mm klafft, so muss diese Verriegelungsvorrichtung greifen.
    Die Bauweise und die Funktionsweise dieser Verriegelungsvorrichtung muss der der Verriegelungsvorrichtung der Fahrschachttüren entsprechen.
  5. Die Aufzugstür muss mit einer Kontaktleiste ausgestattet sein, die das sofortige Wiederöffnen der Aufzugstür veranlasst, wenn diese beim Schließen auf Widerstand stößt.
    Um Verletzungen durch Kontakt mit der Aufzugstür zu verhindern, darf der Schub der schliessenden Aufzugstür nicht über 150 N (15 kg) liegen. Die auftretende Energie darf nie über 10 J liegen.
    Bei automatischen Aufzügen befindet sich zusätzlich ein Taster zum Öffnen der Aufzugstüren.
  6. Bei steckengebliebenem Aufzug im Entriegelungsbereich einer Etage, soll die Fahrkorbtür manuell mit maximal 300 N (30 kg) geöffnet werden können.

Die Stellvorrichtung beim Aufzug und die Fahrkorbtür des Aufzugs haben durch die Kapazität der Bewältigung des Verkehrs eine bedeutende Aufgabe.

Die Effektivität eines Aufzuges hängt von der Personenzahl ab, die er transportiert. Je reibungsloser der Türmechanismus funktioniert, desto geringer sind die Wartezeiten.

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