Es gibt für Aufzugsanlagen keine vorgeschriebenen Pläne zum Bau einer Steuereinheit.
Weder die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG noch die harmonisierten Normen EN82-1 und EN82-2 stellen explizite Anweisungen zur Funktion einer Steuereinheit. Lediglich die Anlage I zur Aufzugsrichtlinie 95/16/CE führt alle grundlegenden Sicherheitsanforderungen auf, die dazu beitragen sollen, dass die Sicherheitsbedingungen erfüllt werden, die mit dem Transport von Personen...
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